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   OLG Düsseldorf, 25.08.2005 - I-2 U 52/04   

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https://dejure.org/2005,4122
OLG Düsseldorf, 25.08.2005 - I-2 U 52/04 (https://dejure.org/2005,4122)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.08.2005 - I-2 U 52/04 (https://dejure.org/2005,4122)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. August 2005 - I-2 U 52/04 (https://dejure.org/2005,4122)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Patent für eine Gummimischung für dynamisch und thermisch hochbeanspruchte Bauteile; Anspruch auf Miterfinderausgleich; Ausgleichsansprüche auf Auskunft und Rechnungslegung; Klageerweiterung im Rahmen der Berufung

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 118
  • NZA-RR 2006, 205
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 22.03.2005 - X ZR 152/03

    gummielastische Masse II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2005 - 2 U 52/04
    a) Aus § 6 Satz 2 PatG ergibt sich, dass mehrere Miterfinder und Mitinhaber eines Patentes in Bezug auf dieses Schutzrecht eine Gemeinschaft nach Bruchteilen gemäß §§ 741 ff. BGB bilden, wenn sie ihr Verhältnis nicht anderweitig durch Vereinbarung geregelt haben (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2005, X ZR 152/03 - Gummielastische Masse II, Umdruck S. 6 = GRUR 2005, 663; GRUR 2001, 226, 227 - Rollenantriebseinheit; GRUR 2003, 702, 704 - Gehäusekonstruktion).

    Solange von diesen Möglichkeiten kein Gebrauch gemacht wird, kann der nicht nutzende von dem nutzenden Teilhaber keine Ausgleichszahlungen beanspruchen und deshalb zur Vorbereitung und Bezifferung auch keine Auskünfte vom nutzenden Mitinhaber verlangen (BGH, GRUR 2005, 663, 664 - Gummielastische Masse II).

  • BGH, 04.05.2004 - X ZR 234/02

    Taxameter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2005 - 2 U 52/04
    Die in § 524 Abs. 2 Satz 3 ZPO n.F. getroffene Ausnahmeregelung für Anschlussberufungen, die eine Verurteilung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen nach § 323 ZPO zum Gegenstand haben, kommt im vorliegenden Fall nicht zum Zuge, weil die Verpflichtung zur Auskunft über im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung noch in der Zukunft liegenden Patentbenutzungen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine künftigen Ansprüche zum Gegenstand hat, sondern dem Grunde nach bereits durch die schon vorgekommenen Benutzungshandlungen ausgelöst und durch die künftige Handlung nur im Sinne einer Fälligkeitsvoraussetzung aktualisiert wird (vgl. BGH GRUR 2004, 755, 756 f. - Taxameter).
  • BGH, 02.10.1987 - V ZR 42/86

    Notare-Zivilverfahrensrecht-Beurkundungsnotwendigkeit ergänzender Vereinbarungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2005 - 2 U 52/04
    Will er dieses Ziel ohne eigenes Rechtsmittel erreichen, kann er dies nur, indem er sich der Hauptberufung anschließt (vgl. BGH, NJW-RR 1988, 185; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 25. Auflage, § 524 Rdnr. 2 und 31).
  • BAG, 24.05.1974 - 3 AZR 422/73

    Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes - Beendigung des Arbeitsverhältnisses -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2005 - 2 U 52/04
    Eine Ausnahme besteht allenfalls dann, wenn der Arbeitgeber einer Bitte seines Arbeitnehmers um Rechtsauskunft nachkommt oder erkennt, dass der Arbeitnehmer sich in einem Irrtum über seine Rechte befindet, insbesondere wenn der Arbeitgeber den Irrtum des Arbeitnehmers durch eigenes schuldhaftes Verhalten herbeigeführt hat (BAG, DB 1974, 1872; Bartenbach/Volz und Schaub/Koch, beide a.a.O., vgl. a. Erman/Hanau, a.a.O.).
  • BGH, 12.05.1992 - VI ZR 118/91

    Klageerweiterung in der Berufungsinstanz durch Übergang von Feststellungs- auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2005 - 2 U 52/04
    Das gilt auch, wenn die Anschlussberufung zum Zwecke der Klageerweiterung eingelegt wird (BGH, MDR 1997, 630; NJW 1992, 2296, 2297; 1983, 172, 173).
  • BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 138/83

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Vermittlung eines Regierungsauftrags in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2005 - 2 U 52/04
    Da sich der Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch somit aufgrund von Überlegungen als unbegründet erweist, die auch den weiteren, im Rahmen der Stufenklage geltend gemachten Ansprüchen die Grundlage entziehen, hat der Senat die Klage in vollem Umfang abgewiesen (vgl. BGH, NJW 1985, 2405, 2407; GRUR 1992, 562, 563 m.w.N.).
  • BGH, 29.06.1966 - V ZR 163/63

    Gebrauchsvorteile als "Früchte" - Differenzierung zwischen "Früchten" und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2005 - 2 U 52/04
    Bereits in seiner schon erwähnten Entscheidung vom 29. Juni 1966 (NJW 1966, 1707, 1708 f.) hatte der Bundesgerichtshof zum Miteigentum an einem Grundstück entschieden, dass der nicht nutzende Teilhaber ohne konkrete Vereinbarung nur dann einen Ausgleichsanspruch gegen den Nutzenden hat, wenn dieser ihm den Mitgebrauch verweigert und ihm dadurch das Ziehen eigener Nutzung unmöglich macht und hierfür Schadenersatz leisten muss.
  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 223/98

    Rollenantriebseinheit; Rechtsstellung von Miterfindern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2005 - 2 U 52/04
    a) Aus § 6 Satz 2 PatG ergibt sich, dass mehrere Miterfinder und Mitinhaber eines Patentes in Bezug auf dieses Schutzrecht eine Gemeinschaft nach Bruchteilen gemäß §§ 741 ff. BGB bilden, wenn sie ihr Verhältnis nicht anderweitig durch Vereinbarung geregelt haben (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2005, X ZR 152/03 - Gummielastische Masse II, Umdruck S. 6 = GRUR 2005, 663; GRUR 2001, 226, 227 - Rollenantriebseinheit; GRUR 2003, 702, 704 - Gehäusekonstruktion).
  • BGH, 19.03.1997 - VIII ZR 316/96

    Zum Widerruf des Erwerbs eines Teilzeitwohnrechts (Appartement auf Gran Canaria)

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2005 - 2 U 52/04
    Das gilt auch, wenn die Anschlussberufung zum Zwecke der Klageerweiterung eingelegt wird (BGH, MDR 1997, 630; NJW 1992, 2296, 2297; 1983, 172, 173).
  • BGH, 12.03.1992 - I ZR 296/91

    Streitwert bei Stufenklage nach Klageabweisung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2005 - 2 U 52/04
    Da sich der Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch somit aufgrund von Überlegungen als unbegründet erweist, die auch den weiteren, im Rahmen der Stufenklage geltend gemachten Ansprüchen die Grundlage entziehen, hat der Senat die Klage in vollem Umfang abgewiesen (vgl. BGH, NJW 1985, 2405, 2407; GRUR 1992, 562, 563 m.w.N.).
  • BAG, 10.03.1988 - 8 AZR 420/85

    Hinweispflicht bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses

  • BGH, 18.03.2003 - X ZR 19/01

    "Gehäusekonstruktion"; Anfechtung einer Vergütungsvereinbarung für eine

  • BAG, 12.11.1985 - 3 AZR 606/83

    Versorgungszusage - Feste Altersgrenze - Versorgungsordnung - Frauen - 60.

  • BGH, 28.10.1953 - VI ZR 217/52

    Schriftliches Verfahren

  • BGH, 20.10.1982 - IVb ZR 318/81

    Streitigkeit um Versorgungsausgleich und monatliche Unterhaltszahlungen im Rahmen

  • OLG München, 23.10.2003 - 6 U 2393/03

    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

  • BAG, 26.07.1972 - 4 AZR 365/71

    Fahrkostenersatz - Verpflegungszuschuß - Zusätzliche Gewährung - Nebenabrede -

  • OLG Düsseldorf, 17.05.2023 - 15 U 78/22

    Sanitärarmatur

    Eine Ausnahme besteht allenfalls dann, wenn der Arbeitgeber einer Bitte seines Arbeitnehmers um Rechtsauskunft nachkommt oder erkennt, dass der Arbeitnehmer sich in einem Irrtum über seine Rechte befindet, insbesondere wenn der Arbeitgeber den Irrtum des Arbeitnehmers durch eigenes schuldhaftes Verhalten herbeigeführt hat (OLG Düsseldorf, Urt. v. 25. August 2005, GRUR-RR 2006, 118 - Drehschwingungstilger).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2017 - 2 W 14/17

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts in einer Patentstreitsache

    Denn der Rechtsmittelgegner muss sein Anschlussrechtsmittel nicht ausdrücklich als solches bezeichnen (BGH, NJW 2008, 1953 Rn. 16; GRUR 2012, 180 Rn. 26 - Werbegeschenke; GRUR 2015, 1108 Rn. 27 - Grenn-IT; Senat, GRUR-RR 2006, 118, 120; OLG Düsseldorf, [15. ZS] GRUR-RR 2017, 249 Rn. 24); der Anschluss kann auch konkludent erfolgen.

    Eine Anschließung kann unter der Bedingung erfolgen, dass der in erster Linie gestellte Antrag auf Zurückweisung des gegnerischen Rechtsmittels ohne Erfolg bleibt (vgl. BGH, NJW-RR 1986, 874, 875 f.; DtZ 1997, 229, 230 f.; Senat, GRUR-RR 2006, 118, 120; Zöller/Heßler, ZPO, 30. Aufl., § 524 Rn. 17; Musielak/Voit/Ball, ZPO, 14. Aufl., § 524 Rn. 12; MünchKommZPO/Rimmelspacher, 5. Aufl., § 524 Rn. 28 BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf, 25. Edition, § 524 Rn. 11).

  • OLG Brandenburg, 09.05.2007 - 13 U 103/03

    Bauvertrag: Anspruch des Auftraggebers auf Erstattung von

    Der Antrag muss erkennen lassen, dass mehr als nur die Zurückweisung der gegnerischen Berufung erstrebt wird (vgl. Musielak-Ball, ZPO, 5. Aufl., § 524 Rdnr. 10; vgl. auch BGHZ 4, 229, 234 und BGH MDR 1978, 398 sowie OLG Düsseldorf, OLGR 2006, 285 - 288).
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2019 - 2 U 38/18

    Zahlung einer Vertragsstrafe

    Die Anschließung an das Rechtsmittel der Gegenseite kann auch stillschweigend in der Weise erfolgen, dass ein Kläger neben seinem im Übrigen unveränderten Klagebegehren einen weiteren Antrag stellt (vgl. BGH, GRUR 2012, 180 Rn. 26 - Werbegeschenke; GRUR 2012, 954 Rn. 25 - Europa-Apotheke Budapest; NJW 2015, 1608 Rn. 15; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2006, 118, 120 - Drehschwingungstilger; GRUR 2015, 299 Rn. 41 - Kupplungsvorrichtung; GRUR 2018, 1037 Rn. 113 - Flammpunktprüfungsvorrichtung).
  • LG Düsseldorf, 22.12.2016 - 4a O 105/14

    Automatisierte Flammpunktprüfung

    Denn in dem Fall, in dem eine Diensterfindung durch mehrere Arbeitnehmer geschaffen worden ist, hat der Arbeitgeber, sofern er die Rechte an der Erfindung an sich ziehen will, die Inanspruchnahme derselben gegenüber jedem Miterfinder zu erklären (OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.08.2005, Az.: 2 U 52/04, S. 8, zitiert nach BeckRS 2006, 01043).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2019 - 2 U 114/09

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine Steckdose für eine

    Die Anschließung an das Rechtsmittel der Gegenseite kann auch stillschweigend in der Weise erfolgen, dass ein Kläger neben seinem im Übrigen unveränderten Klagebegehren einen weiteren Antrag stellt (vgl. BGH, GRUR 2012, 180 Rn. 26 - Werbegeschenke; GRUR 2012, 954 Rn. 25 - Europa-Apotheke Budapest; NJW 2015, 1608 Rn. 15; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2006, 118, 120 - Drehschwingungstilger; GRUR 2015, 299 Rn. 41 - Kupplungsvorrichtung; GRUR 2018, 1037 Rn. 113 - Flammpunktprüfungsvorrichtung).
  • LG Düsseldorf, 06.03.2012 - 4b O 283/10

    Panikschloss

    bb) Soweit die Beklagte zu 1) einwendet, dass zwischen ihr und dem Kläger jeweils Bruchteilsgemeinschaften bestünden, weshalb sie dem Kläger nicht zum Ausgleich von Gebrauchsvorteilen durch die Benutzung der Erfindung verpflichtet sei (vgl. BGH, GRUR 2005, 663 f - Gummielastische Ae und OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2006, 118 - Drehschwingunsgtilger), verfängt dies nicht.
  • LG Düsseldorf, 17.04.2007 - 4b O 118/05

    Ansprüche auf Auskunft, Rechnungslegung sowie Feststellung der Verpflichtung zur

    Diesbezüglich liegt aufgrund der bloßen Tatsache der gemeinsamen erfinderischen Tätigkeit ein Gemeinschaftsverhältnis nach §§ 741ff. BGB vor (vgl. BGH, GRUR 2001, 226 - Rollenantriebseinheit; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2006, 118 - Drehschwingungstilger); eine davon abweichende besondere Vereinbarung der Beteiligten ist nicht vorgetragen.
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